Liebe Gemeindemitglieder,
eigentlich hätte in unserer Kirchengemeinde am 30. März die Wahl des Kirchengemeinderats stattfinden sollen.
Beim Wahlausschuss ging bis zur finalen Frist am 7. Februar ein gültiger Wahlvorschlag mit sechs Personen ein.
Allerdings ist laut Kirchengemeindeordnung für unsere Kirchengemeinde eine Mindestgröße des Kirchengemeinderats von acht Personen vorgesehen. Da es nicht gelungen ist, genügend Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zu finden, kann daher leider keine Wahl zum Kirchengemeinderat stattfinden.
Meinem Kenntnisstand nach sucht der leitende Pfarrer Pater Joseph bzw. die gewählte Vorsitzende nun nach Kandidatinnen und Kandidaten für ein Ersatzgremium.
Der Wahlausschuss